Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
In den Kernzonen des UNESCO Biosphärenreservats Rhön steht die Natur im Vordergrund und es gilt der Prozessschutz. Menschliche Aktivitäten sind hier nur in minimalstem Umfang für Forschung, Monitoring und Bildung gestattet.
Die Kernzonen sind streng geschützt, denn die Natur soll sich hier ohne den Einfluss des Menschen entfalten können. Sie sind in verschiedenen Waldlebensraumtypen ausgewiesen und stehen unter Prozessschutz. Das bedeutet, dass möglichst alle menschlichen Aktivitäten in den Kernzonen eingestellt sind, damit sich die natürlichen Lebensräume ungestört entwickeln können. Gleichzeitig werden die Kernzonen so auch zu wichtigen Rückzugsgebieten für bedrohte Tier- und Pflanzenarten - ein großer Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Auf ausgewiesenen Wanderwegen können einige Kernzonen erlebt werden. Für alle Besucher herrscht dabei aber strenges Wegegebot!
| Ort | Deutschland - Bayern - Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Fläche | 74,10km² |
| Gründungsjahr | 2014 |
| IUCN Kategorie | Ia |
| DtP ID | 1314a87f-6bb5-4c86-bef2-35e9cba3b0be |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Unterfranken - 14. August 2013