Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet mit den Hangbereichen des Steinberges und des Wein-Berges hat eine ungefähre Größe von 302 Hektar und liegt in den Gemarkungen Bischofsheim a.d. Rhön und Unterweißenbrunn, Stadt Bischofsheim a.d. Rhön, sowie in der Gemarkung Weisbach, Markt Oberelsbach, Landkreis Rhön-Grabfeld. Das Naturschutzgebiet "Steinberg und Wein-Berg" zeichnet sich durch seine vielfältigen geologischen Formationen aus, darunter Felsen, Klippen und Weinberge. Die Weinberge haben eine lange kulturhistorische Tradition und prägen das Landschaftsbild des Gebietes.
Das Naturschutzgebiet mit den Hangbereichen des Steinberges und des Wein-Berges hat eine ungefähre Größe von 302 Hektar und liegt in den Gemarkungen Bischofsheim a.d. Rhön und Unterweißenbrunn, Stadt Bischofsheim a.d. Rhön, sowie in der Gemarkung Weisbach, Markt Oberelsbach, Landkreis Rhön-Grabfeld. Das Naturschutzgebiet "Steinberg und Wein-Berg" zeichnet sich durch seine vielfältigen geologischen Formationen aus, darunter Felsen, Klippen und Weinberge. Die Weinberge haben eine lange kulturhistorische Tradition und prägen das Landschaftsbild des Gebietes. Die Vegetation umfasst eine Vielzahl von Pflanzenarten, darunter Trockenrasenvegetation, Weinreben, Wacholdersträucher und seltene Orchideenarten. Das Gebiet bietet Lebensraum für verschiedene Tierarten wie Reptilien, Insekten, Vögel und kleine Säugetiere, die an die trockenen und sonnigen Bedingungen angepasst sind.
| Ort | Deutschland - Bayern - Rhön-Grabfeld |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de |
| Fläche | 3,02km² |
| Gründungsjahr | 1988 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9f34df99-fa17-4d58-ac90-e8bb3344ab9c |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Ballonfahren ist verboten.
Paraglider sind verboten.
Segelflieger sind verboten.
Ultraleichtflieger sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
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Regierung von Unterfranken - 28. Dezember 1988