Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das circa 25 Hektar große Flachmoor liegt etwa 3 km nördlich des Ortsteiles Schwärzelbach, Gemeinde Wartmannsroth, in dem gemeindefreien Gebiet Staatsforst Geiersnest, dem gemeindefreien Gebiet und Gemarkung Neuwirtshauser Forst sowie in der Gemarkung Neuwirtshauser Forst, Gemeinde Wartmannsroth, Landkreis Bad Kissingen. Charakteristisch für das Feuerbachmoor sind seine Feuchtgebiete und Moore. Das Naturschutzgebiet bietet eine Vielzahl von Lebensräumen, darunter Trockenrasen, Wälder und Gewässer.
Das circa 25 Hektar große Flachmoor liegt etwa 3 km nördlich des Ortsteiles Schwärzelbach, Gemeinde Wartmannsroth, in dem gemeindefreien Gebiet Staatsforst Geiersnest, dem gemeindefreien Gebiet und Gemarkung Neuwirtshauser Forst sowie in der Gemarkung Neuwirtshauser Forst, Gemeinde Wartmannsroth, Landkreis Bad Kissingen. Charakteristisch für das Feuerbachmoor sind seine Feuchtgebiete und Moore. Das Naturschutzgebiet bietet eine Vielzahl von Lebensräumen, darunter Trockenrasen, Wälder und Gewässer. Eine Vielfalt von Pflanzenarten, darunter seltene Orchideen, Enziane und typische Arten trockener Standorte, prägt die Vegetation. Lebensraum für verschiedene Tierarten wie Reptilien (Eidechsen), Insekten (Schmetterlinge) und Vögel, die an trockene Lebensräume angepasst sind.
| Ort | Deutschland - Bayern - Bad Kissingen |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Fläche | 25,18ha |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 528c04fd-67c3-4d65-9e68-70c60fd6ced1 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
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Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
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Regierung von Unterfranken - 17. August 1994