Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die "Lange Rhön" bezeichnet einen weitgehend waldfreien Basalt-Bergrücken zwischen Bischofsheim und Fladungen. Die Hochfläche ist eine Kulturlandschaft, die über Jahrhunderte durch die Wirtschaftsweise des Menschen geschaffen wurde. Heute begeistert das Naturschutzgebiet durch seine Kargheit, weite Aussicht und vor allem der ungeheuren Artenvielfalt.
Das Naturschutzgebiet "Lange Rhön" ist ein naturräumlich abgegrenzter Teil der Hohen Rhön. Früher standen hier ausgedehnte Buchenwälder, die zum Großteil im Mittelalter gerodet wurden. Anschließend wurde die Fläche als Mähwiesen und Weideflächen genutzt. Heute sind weite Bereiche von Borstgrasrasen geprägt - ideale Lebensräume für seltene Arten wie die Silberdistel, Trollblume, Arnika oder Vögel wie den Neuntöter, Braunkehlchen, Bekassine oder Birkhuhn.Aufgrund der offenen Landschaft wird das Gebiet auch "Land der Offenen Fernen" genannt. Die Ausblicke können über verschiedene Wege erlebt werden. Der Premiumwanderweg "Der Hochrhöner" und die ausgezeichnete Extratour Hochrhöntour verlaufen durch die Lange Rhön. Im Winter gibt es eine Vielzahl an Ski-Langlauf und Winterwander Möglichkeiten.
| Ort | Deutschland - Bayern - Rhön-Grabfeld |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/mensch/tourismus-gastronomie-und-erholung/schaetze-der-rhoen/das-naturschutzgebiet-lange-rhoen |
| Fläche | 32,88km² |
| Gründungsjahr | 1998 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3a171261-2965-4f2b-aa4e-4bd773c852c3 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Unterfranken - 18. Februar 2002