Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet „Naturwaldreservat Eisgraben“ liegt circa 2,5 km südwestlich von Hausen in der Hochrhön. Das Gebiet liegt mit einer Flächengröße von ungefähr 28,7 Hektar im Forstbezirk Eisgraben, Gemeinde Hausen, Landkreis Rhön-Grabfeld. Das Naturwaldreservat Eisgraben ist ein naturbelassener Wald, in dem keine forstwirtschaftlichen Eingriffe stattfinden, sodass sich die Natur ungestört entwickeln kann. Der Eisgraben zeichnet sich durch seinen charakteristischen Schluchtwald und mehrere kleine Quellbäche aus, die besondere Lebensräume bieten.
Das Naturschutzgebiet „Naturwaldreservat Eisgraben“ liegt circa 2,5 km südwestlich von Hausen in der Hochrhön. Das Gebiet liegt mit einer Flächengröße von ungefähr 28,7 Hektar im Forstbezirk Eisgraben, Gemeinde Hausen, Landkreis Rhön-Grabfeld. Das Naturwaldreservat Eisgraben ist ein naturbelassener Wald, in dem keine forstwirtschaftlichen Eingriffe stattfinden, sodass sich die Natur ungestört entwickeln kann. Der Eisgraben zeichnet sich durch seinen charakteristischen Schluchtwald und mehrere kleine Quellbäche aus, die besondere Lebensräume bieten. Die Vegetation im Eisgraben besteht hauptsächlich aus alten Buchenwäldern mit einer vielfältigen Kraut- und Strauchschicht. Seltene Pflanzen wie das Buschwindröschen und der Fingerhut sind hier zu finden. Das Gebiet bietet Lebensraum für zahlreiche Tierarten, darunter verschiedene Spechte, Fledermäuse, Salamander und seltene Käferarten.
| Ort | Deutschland - Bayern - Rhön-Grabfeld |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de |
| Fläche | 29,89ha |
| Gründungsjahr | 2001 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 7eefa54f-af98-455a-8f37-d2648601bb85 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
Habitat
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Unterfranken - 22. Oktober 2001