Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet zwischen dem Markt Wildflecken, der Gemeinde Riedenberg, dem Markt Geroda und dem Markt Burkardroth im Landkreis Bad Kissingen. Es hat eine Größe von circa 3.160 Hektar. Die Schwarzen Berge sind eine markante geologische Formation in der Region, die aus dunklem Basaltgestein besteht. Das Gebiet ist aufgrund seiner einzigartigen Landschaft und geologischen Formationen von besonderem Interesse.
Das Naturschutzgebiet zwischen dem Markt Wildflecken, der Gemeinde Riedenberg, dem Markt Geroda und dem Markt Burkardroth im Landkreis Bad Kissingen. Es hat eine Größe von circa 3.160 Hektar. Die Schwarzen Berge sind eine markante geologische Formation in der Region, die aus dunklem Basaltgestein besteht. Das Gebiet ist aufgrund seiner einzigartigen Landschaft und geologischen Formationen von besonderem Interesse. Die Vegetation in den Schwarzen Bergen variiert je nach Höhenlage und Bodenbeschaffenheit und umfasst eine Vielzahl von Pflanzenarten, darunter Wald- und Heidevegetation. Hier finden sich verschiedene Tierarten wie Rehe, Füchse, Greifvögel und andere Vogelarten, die den Wald und die offenen Landschaften als Lebensraum nutzen.
| Ort | Deutschland - Bayern - Bad Kissingen |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/mensch/tourismus-gastronomie-und-erholung/schaetze-der-rhoen/das-naturschutzgebiet-schwarze-berge |
| Fläche | 31,66km² |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 353f271d-a8ad-4fe9-943d-530f172ced9a |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Unterfranken - 25. März 1993