Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Das Ruhegebiet Eppzirl liegt am Westrand des Karwendelgebirges, östlich von Scharnitz und Seefeld. Seine Landschaft wird vor allem durch die wild zerklüfteten Berge rund um die Eppzirler Alm (Freiungsspitzen), die bewaldeten Vorberge im Mittelabschnitt und die tief eingeschnittenen Klammen der Hauptbäche bestimmt. Als Auswahl landschaftlich besonders schöner Stellen seien die Karwendel-, Isar- und Gleirschklamm, die Eppzirleralm, der Erlturm und die Erlspitze angeführt.
| Ort | Österreich - Tirol - Innsbruck-Land |
| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Fläche | 32,75km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | af23b152-c782-40e6-9465-67769424ca22 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Karwendel
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| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Unterer Stadtplatz 19
6060 Hall in Tirol Österreich |
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Genehmigung Erforderlich
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Pilze sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.