Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Dieses Schutzgebiet umfasst den südwestlichen Teil des Karwendelgebirges. Es erstreckt sich von der Reither Spitze im Westen bis zum Höttinger Graben im Osten und schließt den Südhang der westlichen Nordkette auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck sowie der Gemeinden Zirl und Reith ein. Landschaftlich stellt das Gebiet eine bunte Mischung aus einer Urlandschaft mit unzugänglichen Gebirgsbachschluchten, Steilhangwäldern aus Föhren und Fichten sowie verschiedensten traditionellen Kulturlandschaftsflächen, wie grasreichen Lärchenwiesen, dar. Diese blütenreichen Magerstandorte sind gleichsam in den Sommermonaten wie während der herbstlichen Blattverfärbung der Lärche besonders eindrucksvoll.
| Ort | Österreich - Tirol - Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt |
| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Fläche | 49,29km² |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | 421706dc-a9b4-4a86-a88a-f5b9b45d7955 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Karwendel
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| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Unterer Stadtplatz 19
6060 Hall in Tirol Österreich |
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Genehmigung Erforderlich
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Pilze sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.