Landschaftsschutzgebiet Martinswand-Solstein-Reitherspitze

Landschaftsschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Beschreibung

Dieses Schutzgebiet umfasst den südwestlichen Teil des Karwendelgebirges. Es erstreckt sich von der Reither Spitze im Westen bis zum Höttinger Graben im Osten und schließt den Südhang der westlichen Nordkette auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck sowie der Gemeinden Zirl und Reith ein. Landschaftlich stellt das Gebiet eine bunte Mischung aus einer Urlandschaft mit unzugänglichen Gebirgsbachschluchten, Steilhangwäldern aus Föhren und Fichten sowie verschiedensten traditionellen Kulturlandschaftsflächen, wie grasreichen Lärchenwiesen, dar. Diese blütenreichen Magerstandorte sind gleichsam in den Sommermonaten wie während der herbstlichen Blattverfärbung der Lärche besonders eindrucksvoll.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Dieses Schutzgebiet liegt innerhalb von: Karwendel, Naturpark. Bitte beachten Sie auch die dort geltenden Regeln.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Genehmigung Erforderlich

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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