Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Naturschutzgebiet Karwendel“ liegt als größtes Schutzgebiet (543 km²) im Zentrum des Naturparks Karwendel. Der Naturraum umfasst mehrere bekannte Täler, wie das Karwendel- oder Rißtal mit Nebentälern (Vomperloch, Halltal etc.) Das Gebiet wird in den Tallagen von einem großen Waldreichtum geprägt, an den steileren Bergflanken dominieren Schutt- und Latschenfelder. Zudem bilden unberührte Nebentäler mit ungestörter Bachdynamik, Klammen und Wasserfällen abschnittsweise enge Schluchten mit Schluchtwäldern.
| Ort | Österreich - Tirol - Schwaz, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt |
| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Fläche | 537,96km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 42def55b-0970-4e68-bf8b-eee8de528e2b |
| Name und Abteilung |
Naturpark Karwendel
|
| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Unterer Stadtplatz 19
6060 Hall in Tirol Österreich |
Fauna
Fauna
Habitat
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Genehmigung Erforderlich
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Pilze sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.