Acht Streuwiesen im Gebiet der Gemeinde Raisting

Geschützter Landschaftsbestandteil

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 15. Oktober verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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