Raistinger Lichtenau und Tal der Rott zwischen Stillern und Zellsee

Landschaftsschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

dtp_campingvehicletrailer_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

aufsteigen und landen

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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