Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. März bis zum 31. August erlaubt.
Das Naturschutzgebiet am Südufer des Ammersees stellt ein international bedeutsames Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wasservögel dar. Darüber hinaus bietet es mit seinen ausgedehnten Streuwiesen beste Bedingungen als Brutplatz gefährdeter Vogelarten. Die großflächigen Streuwiesen und Verlandungszonen beheimaten außerdem viele weitere seltene Tierarten und eine reichhaltige Flora.
| Ort | Deutschland - Bayern - Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau |
| Fläche | 6,03km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 7ba16b28-83f9-4e30-ad33-c30feb98f07b |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung |
| Webseite | https://www.weilheim-schongau.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. März bis zum 31. August erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf öffentlichen Plätzen erlaubt.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.