Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 16. November bis zum 15. Mai erlaubt.
Jagdfachlich erstellte, mit Bescheid festgelegte Wildruheflächen in denen besondere, im Tiroler Jagdgesetz festgelegte Einschränkungen, bestehen! Wildruheflächen geben dem Wild während der Fütterungszeiten Raum für einen effektiven Rückzug von belastenden Störungen!
| Ort | Österreich - Tirol - Innsbruck-Land |
| Webseite | https://www.bergwelt-miteinander.at/ |
| Fläche | 1,98km² |
| DtP ID | ecd06b8e-6e91-451f-b20e-91f319de0aac |
| Name und Abteilung |
Naturpark Karwendel
|
| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Unterer Stadtplatz 19
6060 Hall in Tirol Österreich |
| Name und Abteilung |
Land Tirol
Abteilung Waldschutz |
| Webseite | https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww/organisationseinheit/oe/300065/ag/0/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bürgerstraße 36
6020 Innsbruck Österreich |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 16. November bis zum 15. Mai erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist vom 16. November bis zum 15. Mai verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 16. Mai bis zum 31. Oktober erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen vom 16. November bis zum 15. Mai erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Genehmigung Erforderlich
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Pilze sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
21. August 2021