Entering the area is only allowed on designated paths.
Das Naturschutzgebiet Kehnaer Trift besteht zu ca. einem Zehntel aus einem aufgelassenen Steinbruch, zu drei Zehnteln aus Magerrasen bzw. Halbtrockenrasen und zu sechs Zehnteln aus einem Gelände mit dichtem, zum Teil undurchdringlichem Buschwerk, wobei
Das Naturschutzgebiet „Kehnaer Trift“ umfasst einen offengelassenen Steinbruch mit einigen kleinen Tümpeln, die Lebensraum für zahlreiche geschützte Amphibienarten darstellen, sowie einen offenen Grünlandbereich, der bis in die 1960er Jahre als Gemeinschaftsweide für Schafe genutzt wurde. Durch die jahrhundertelange Weidenutzung konnte sich hier ein wertvoller Magerrasen mit typischen, aber seltenen und streng geschützten Pflanzenarten, wie der Orchidee Herbst-Drehwurz, entwickeln. Seit Aufgabe der Beweidung wird dieser besondere Lebensraumtyp jedoch von Ginster-Schlehengebüschen erobert. Zwar bereichern diese Strukturen das Angebot an Nistplätzen und Ansitzwarten für die Vogelwelt, jedoch verdrängen sie den schützenswerten Grünlandtyp. Die blütenreichen Magerrasen ziehen aber dennoch eine vielfältige Schmetterlingslebensgemeinschaft mit einigen seltenen Vertretern ins Naturschutzgebiet. Von besonderer Bedeutung sind auch die Tümpel mit ihrer gut ausgeprägten Ufervegetation am Grund des Steinbruches, im dem bis Ende der 1970er Jahre Tonschiefer und Grauwacke abgebaut wurde. Hier kommen neben gewöhnlichen Amphibienarten, wie dem Grasfrosch, der Erdkröte und dem Feuersalamander auch Teich-, Berg- und Kammmolche vor, die als Arten der FFH-Richtlinie europaweit geschützt sind.
| Location | Germany - Hesse - Marburg-Biedenkopf |
| Area | 9.38ha |
| IUCN Category | IV |
| DtP ID | 3815a9c6-4502-48a8-b021-79804cf9878e |
| Name and division |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Website | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Address |
Show address Hide address
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Germany |
Entering the area is only allowed on designated paths.
Cycling is forbidden.
Die Benutzung des Verbindungsweges zwischen Kehna und Willershausen (Flurstück 16), soweit sie verkehrsrechtlich zulässig ist, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Kehnaer Trift § 5.
Snow activities are only allowed in designated areas.
Horse riding is forbidden.
Die Benutzung des Verbindungsweges zwischen Kehna und Willershausen (Flurstück 16), soweit sie verkehrsrechtlich zulässig ist, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Kehnaer Trift § 5.
Motor vehicles are forbidden.
Die Benutzung des Verbindungsweges zwischen Kehna und Willershausen (Flurstück 16), soweit sie verkehrsrechtlich zulässig ist, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Kehnaer Trift § 5.
Water sport is forbidden.
Swimming is forbidden.
Overnight stays are forbidden.
Air sport (starting and landing) is forbidden.
Drones and model aircraft are forbidden.
Disposing of waste is forbidden.
Fire is forbidden.
Dogs on a leash are only allowed in designated areas.
Cutting or injuring trees is forbidden.
Collecting plants is forbidden.
Mushroom collecting is forbidden.
Collecting minerals and fossils is forbidden.
Fishing is forbidden.
Bathing animals is forbidden.
Noise (tape recorders, players) is forbidden.
July 8, 1980