Entering off the beaten path is forbidden.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
| Location | Germany - Baden-Wurttemberg - Bodenseekreis |
| Website | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000200 |
| Area | 17.20ha |
| Year of foundation | 1994 |
| IUCN Category | IV |
| DtP ID | 813ec986-efc1-4b15-973c-00d6b61f4c0e |
| Name and division |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Website | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Address |
Show address Hide address
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Germany |
Entering off the beaten path is forbidden.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Motor vehicles are forbidden.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Water sport is forbidden.
Insbesondere ist verboten, Wassersport- und Wasserspielgeräte aller Art zu benutzen; Nichtschwimmer‑ und Kinderschwimmhilfen sind erlaubt.
Non-motorized watercraft are forbidden.
sbesondere ist verboten, den See mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu befahren.
Camping is forbidden.
Camping and bivouacking is forbidden.
Camping with vehicles and trailers is forbidden.
Drones and model aircraft are forbidden.
Disposing of waste is forbidden.
Fire is forbidden.
Dogs are forbidden.
Insbesondere ist verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Collecting plants is forbidden.
Mushroom collecting is forbidden.
Fishing is forbidden.
Gilt nicht, für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei gemäß eines Bewirtschaftungsplanes, der vom Regierungspräsidium zu genehmigen ist, mit folgenden Maßgaben, a) die Schilfzone darf ganzjährig nicht betreten werden; b) ganzjährig darf nur von den genehmigten und in der Schutzgebietskarte eingezeichneten Stegen im Nord‑ und Südteil des Sees geangelt werden; c) der Einsatz eines Fischerbootes ohne eigene Triebkraft ist in der Zeit vom 1. Juli bis zum 28. (29.) Februar zulässig, wobei die Schwimmblattzone nicht befahren werden darf und zum Schilfgürtel hin ein Abstand von 10 m einzuhalten ist. Die Fischerei ist so auszuüben, daß sie das Ziel und den Schutzzweck des Gebietes beachtet und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, insbesondere bei der Hege, fördert. Anzustreben ist ein lebensraumtypischer, artenreicher Fischbestand, der sich weitgehend selbst regulieren kann. Es soll nur der natürliche Ertrag abgeschöpft werden.
Swimming is forbidden.
Insbesondere ist verboten, von einer anderen als der in der Karte mit B gekennzeichneten Stelle aus zu baden.
Noise (tape recorders, players) is forbidden.
Oct. 20, 1994