Entering off the beaten path is forbidden from 1 March to 30 June.
Kiesbänke und deren aquatisches Umfeld sowie schlammige Flussufer dürfen ganzjährig nicht betreten werden.
Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
| Location | Germany - Baden-Wurttemberg - Biberach |
| Website | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000174 |
| Area | 5.56km² |
| Year of foundation | 1991 |
| IUCN Category | IV |
| DtP ID | 924de403-41d1-4e30-8f01-c126bd06be58 |
| Name and division |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Website | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Address |
Show address Hide address
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Germany |
Entering off the beaten path is forbidden from 1 March to 30 June.
Kiesbänke und deren aquatisches Umfeld sowie schlammige Flussufer dürfen ganzjährig nicht betreten werden.
Motor vehicles are forbidden on unpaved agricultural and forestry roads.
Water sport is forbidden.
In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen gewässern innerhalb des Naturschutzgebiets ist die Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen. Zum Bootsfahren auf der Donau wird auf die "Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Biberach" verwiesen (https://www.biberach.de/ceasy/resource/?id=1560&download=1).
Non-motorized watercraft are forbidden.
Im Schutzgebiet ist es verboten, Bootsmodelle aller Art zu betreiben. In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen gewässern innerhalb des Naturschutzgebiets ist die Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen. Zum Bootsfahren auf der Donau wird auf die "Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Biberach" verwiesen (https://www.biberach.de/ceasy/resource/?id=1560&download=1).
Motorized watercraft are forbidden.
Im Schutzgebiet ist es verboten, Bootsmodelle aller Art zu betreiben. In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen gewässern innerhalb des Naturschutzgebiets ist die Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen. Zum Bootsfahren auf der Donau wird auf die "Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Biberach" verwiesen (https://www.biberach.de/ceasy/resource/?id=1560&download=1).
Camping is forbidden.
Camping and bivouacking is forbidden.
Camping with vehicles and trailers is forbidden.
In dem Schutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
Drones and model aircraft are forbidden.
Im Schutzgebiet ist es verboten, Flugmodelle aller Art zu betreiben.
Disposing of waste is forbidden.
Fire is forbidden.
In dem Schutzgebiet ist es verboten, außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.
Dogs are forbidden.
In dem Schutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Cutting or injuring trees is forbidden.
In dem Schutzgebiet ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche, Feld- und Ufergehölze, Röhricht-, Ried- und Sauergrasbestände sowie Feuchte Hochstaudenfluren zu beseitigen oder zu zerstören.
Collecting plants is forbidden.
In dem Schutzgebiet ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche, Feld- und Ufergehölze, Röhricht-, Ried- und Sauergrasbestände sowie Feuchte Hochstaudenfluren zu beseitigen oder zu zerstören. ZUdem ist es verboten, die Verlandungsbereiche oberiridischer Gewässer oder deren Ufervegetation zu beseitigen, zu zerstören oder zu beschädigen.
Mushroom collecting is forbidden.
Fishing is forbidden.
In dem Schutzgebiet ist es verboten, wild lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Nist-, Brut-, Laich-, Wohn-, Rast-, Nahrungs- oder Zufluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Bathing animals is forbidden.
In dem Schutzgebiet ist es verboten, Hunde schwimmen zu lassen.
Photography and filming is forbidden.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.
Noise (tape recorders, players) is forbidden.
May 10, 1991