Entering the area is forbidden from 1 April to 31 October.
Die Straußenlacke und die sie umgebenden Moore sind ein außergewöhnliches Beispiel für eine nacheiszeitliche Landschaft. Der See mit seinen Verlandungszonen zeichnet sich durch eine reiche Schwimmblattvegetation aus, während sich auf den angrenzenden Flächen empfindliche Schwingrasen finden. Naturbelassene Hoch- und Übergangsmoorbereiche sind in diesem Gebiet eng mit extensiv bewirtschafteten, artenreichen Streuwiesen verzahnt.
Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets „Moor- und Drumlinlandschaft zwischen Hohenkasten und Antdorf“ und gehört zu den größten zusammenhängenden Moorlandschaften im bayerischen Alpenvorland. Bemerkenswert ist die hohe Anzahl an gefährdeten Arten. Allein bei den Pflanzen kommen 95 Arten vor, die auf der Roten Liste Bayern stehen. Beispiele hierfür sind die Weiße Seerose, die Rosmarinheide und das Sumpf-Herzblatt. Um diese einzigartigen Lebensräume und ihre Bewohner zu schützen, ist ein behutsamer Umgang mit dem Gebiet unerlässlich, so dass während der Vegetationsperiode vom 1. April bis 31. Oktober ein generelles Betretungsverbot gilt.
| Location | Germany - Bavaria - Weilheim-Schongau |
| Area | 56.22ha |
| DtP ID | bb0a1449-d12d-42a3-a790-31a51ded4c4d |
| Name and division |
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung |
| Website | https://www.weilheim-schongau.de |
| Address |
Show address Hide address
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB Germany |
Flora
Flora
Flora
Entering the area is forbidden from 1 April to 31 October.
Horse riding is forbidden.
Motor vehicles are forbidden.
Non-motorized watercraft are forbidden.
Motorized watercraft are forbidden.
Water sports with swimming aids are forbidden.
Camping is forbidden.
Camping and bivouacking is forbidden.
am Ufer der Straußenlacke
Fire is forbidden.
Cutting or injuring trees is forbidden.
Collecting plants is forbidden.
Swimming is forbidden.