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on designated paths from 16 November to 14 July.
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on paths and tracks from 15 July to 15 November.
Vom 15. Juli bis 15. November jeden Jahres dürfen neben den markierten Wanderwegen auch die in der Verordnung über die Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald definierten sonstigen Wege und Steige, das sind nicht mehr markierte Wege, sowie der Grenzsteig begangen werden.