Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Das Ruhegebiet Achental-West erstreckt sich an der Ostflanke des Karwendelgebirges, nördlich von Pertisau. Ein oft abrupter Übergang der Bergflanken unmittelbar in den Achensee schafft besonders bemerkenswerte Lebensräume wie die Schuttkegel Breitgries und Gaisalm am Ufer des Achensees mit besonders angepassten Pflanzengesellschaften (Latschen und Erica). Ansonsten herrscht im Ruhegebiet Achental-West wirkliche Ruhe, da das Gebiet nur schwer zugänglich ist.
| Ort | Österreich - Tirol - Schwaz |
| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Fläche | 38,68km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 244b99d8-2b7b-4a0f-941d-013743369974 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Karwendel
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| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Unterer Stadtplatz 19
6060 Hall in Tirol Österreich |
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Genehmigung Erforderlich
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Pilze sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.