Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich auf dem flachen Grund des Engtales. Die umliegenden Berge gehören zum Naturschutzgebiet Karwendel. Die Landschaftsform des Großen Ahornbodens wurde durch die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung (Almwirtschaft, Viehweide) seit langer Zeit mitgeprägt. Flache Wiesenflächen werden durch isoliert stehende, mehrere hundert Jahre alte Bergahornbäume (Acer pseudoplatanus) durchsetzt. Außerdem besteht eine sehr schöne Aussicht auf die umliegenden Berge.
| Ort | Österreich - Tirol - Schwaz |
| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Fläche | 2,67km² |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | 8a540d13-5755-4f91-961c-72ed69bf2c21 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Karwendel
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| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Unterer Stadtplatz 19
6060 Hall in Tirol Österreich |
Fauna
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Genehmigung Erforderlich
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Pilze sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.