Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Das Schutzgebiet liegt am Ostrand des Karwendels und grenzt an den Taleinschnitt des Achensees an. Es umfasst im Wesentlichen die Talböden des Falzthurntales (etwa 7 km lang) und des Gerntales, die westlich von Pertisau mühelos auf asphaltierten Mautstraßen erreicht werden können. Dazwischen liegen markante Berge wie der Gütenbergkopf (1665 m) und der Feilkopf (1562 m).
| Ort | Österreich - Tirol - Schwaz |
| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Fläche | 8,75km² |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | 263e28f9-620d-4dca-a7a5-a468b0b97b50 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Karwendel
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| Webseite | https://www.karwendel.org/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Unterer Stadtplatz 19
6060 Hall in Tirol Österreich |
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Genehmigung Erforderlich
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Pilze sammeln ist verboten.
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.