Krumme Spree

Landschaftsschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Zelten nur auf öffentlich-rechtlich zugelassenen oder gekennzeichneten Plätzen sowie in Hausgärten zulässig

dtp_campingbivouac_allowed_regular

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Lagern und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Lagern nur auf öffentlich-rechtlich zugelassenen oder gekennzeichneten Plätzen sowie in Hausgärten zulässig

dtp_campingvehicletrailer_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Aufstellen von Wohnwagen nur auf öffentlich-rechtlich zugelassenen oder gekennzeichneten Plätzen sowie in Hausgärten zulässig

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