Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree |
| Fläche | 1,09km² |
| Gründungsjahr | 2002 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b476bd54-fdc4-45ee-a712-b66086a3504b |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Befahren der Alt- und Nebenarme der Hauptspree mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten; Befahren der Hauptspree mit max. 7,5 km/h; Anlegen sowie Ein- und Aussetzen von Wasserfahrzeugen aller Art am Ufer verboten
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Befahren der Alt- und Nebenarme der Hauptspree mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten; Befahren der Hauptspree mit max. 7,5 km/h; Anlegen sowie Ein- und Aussetzen von Wasserfahrzeugen aller Art am Ufer verboten
Tauchen ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Tauchen in den Alt- und Nebenarmen der Hauptspree sowie in sonstigen Stillgewässern verboten
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Die Angelfischerei ist vom Ufer aus nur an der Hauptspree auf den in den topografischen Karten gekennzeichneten Stellen zulässig
Baden ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Baden in den Alt- und Nebenarmen der Hauptspree sowie in sonstigen Stillgewässern verboten