Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Nur markierte Wege dürfen benutzt werden.
23 % des Nationalparks Sächsische Schweiz sind als Kernzone ausgewiesen. Als Teil der Naturzone A wird hier auf lenkende und nutzende Eingriffe in die Natur verzichtet, lediglich zum Erhalt der Wege wird gelegentlich noch eingegriffen. Das Betreten der Kernzone ist nur auf markierten Wegen erlaubt (anders als im Rest des Nationalparks, wo alle Wege unabhängig von ihrer Markierung benutzt werden dürfen).
Die Naturzone A, zu der die Kernzone gehört, dient als Ruhebereich für die Natur. Um die Störungen für Tiere und Pflanzen des Nationalparks so gering wie möglich zu halten, ist das Betreten der Kernzone nur auf ausgewählten markierten Wegen gestattet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Tiere sichere Bereiche zur Verfügung haben, in die sie sich vor den Menschen zurückziehen können und ungestört zum Beispiel Futter suchen oder ihren Nachwuchs aufziehen können. Die Flora profitiert von dem strengeren Wegegebot durch minimierte Tritt- und Erosionsschäden. Die Natur soll sich hier so unbeeinflusst wie möglich entwickeln können - mit dem Menschen als Gast und Zeuge dieser Entwicklung.
| Ort | Deutschland - Sachsen - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
| Webseite | https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/ |
| Fläche | 21,77km² |
| DtP ID | a812a560-45ef-4c5d-b9cf-76e3fcfff3db |
| Name und Abteilung |
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
|
| Webseite | https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
An der Elbe 4
01814 Bad Schandau Deutschland |
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Habitat
Flora
Habitat
Fauna
Fauna
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Fauna
Fauna
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Nur markierte Wege dürfen benutzt werden.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist nur in ausgewiesenen Bereichen bei Trockenheit erlaubt.
Es ist verboten, an nassem/feuchten Gestein zu klettern sowie künstliche Hilfsmittel oder chemische und mineralische Stoffe (z. B. Magenesia) zu verwenden. Neue Kletterwege dürfen nur von unten nach oben erschlossen werden.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Starten, Landen und das Betreiben von Luftfahrzeugen in einer Höhe von unter 600 Metern sind verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Starten, Landen und das Betreiben von Luftfahrzeugen in einer Höhe von unter 600 Metern sind verboten
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Eine schonende Entnahme ist erlaubt, solange der gekennzeichnete Weg nicht verlassen wird.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Es ist verboten, wildlebende Tiere zu füttern, zu beunruhigen oder zu verletzen.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.