Betreten abseits der Wege ist verboten.
Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Felsen-Nationalpark in Deutschland. Geprägt wird er vom Gegensatz zwischen zerklüfteten, trockenen und im Sommer sehr heißen Sandstein-Felsgebieten und tiefen, feuchten und kühlen Schluchten.
Der Nationalpark Sächsische Schweiz befindet sich im Bundesland Sachsen, umfasst eine Größe von 93,5 km² und liegt in zwei räumlich getrennten Teilen des Naturraums. Die Landschaft besteht aus Waldgebieten, Schluchten und Felsformationen aus Kreidesandstein. Im benachbarten Tschechien setzen sich der Naturraum und das Schutzgebiet als Nationalpark Böhmische Schweiz fort. Beide Nationalparks sind von Landschaftsschutzgebieten umgeben, in denen weniger strenge Naturschutzregeln gelten. Der Nationalpark bietet vielen geschützten und bedrohten Tierarten eine Heimat, beispielsweise dem Wanderfalken und dem Schwarzstorch. Außerdem wachsen im Nationalpark seltene Pflanzenarten, die als Eiszeitrelikte gelten, wie das Zweiblütige Veilchen und der Stängelumfassende Knotenfuß. Erholung finden und Lebensraum für seltene Arten schützen soll im Nationalpark im Einklang möglich sein. Deshalb gelten für den Besuch spezielle Regeln, insbesondere das Wegegebot sowie der Verzicht auf jegliche Art von Feuer und Drohnenflüge.
| Ort | Deutschland - Sachsen - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
| Webseite | https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/ |
| Fläche | 93,44km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | II |
| DtP ID | bc04f80f-5342-4c40-8d13-1da5be7da6ea |
| Name und Abteilung |
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
|
| Webseite | https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
An der Elbe 4
01814 Bad Schandau Deutschland |
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Fauna
Flora
Habitat
Fauna
Habitat
Fauna
Fauna
Fauna
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist nur in ausgewiesenen Bereichen bei Trockenheit erlaubt.
Künstliche Hilfsmittel oder chemische / mineralische Stoffe (z.B. Magnesia) sind nicht erlaubt. Neue Kletterwege dürfen an den durch die Bergsportkonzeption bestätigten Klettergipfeln erschlossen werden, wobei die Begehung von unten nach oben stattfinden muss. Klettern an Massivwänden ist nicht erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen vom 16. Juni bis zum 31. Januar erlaubt.
Das Freiübernachten (Boofen) ist nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns an den gekennzeichneten Stellen ("Boofen") erlaubt. Vom 1.2. - 15.6. ist das Freiübernachten für alle verboten, um während der Brut- und Aufzuchtsphase den Tieren die notwendige Ruhe zu ermöglichen.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Es gibt neun befestigte Feuerstellen im Nationalpark, die bis Waldbrandstufe 2 für Lagerfeuer zur Verfügung stehen. Holz muss selbst mitgebracht werden.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Eine schonende Entnahme von Pilzen (geringe Menge) für den persönlichen Bedarf ist erlaubt, wenn dafür die Wege nicht verlassen werden.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Es ist verboten, wildlebende Tiere zu füttern, zu beunruhigen oder zu verletzen.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.