Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Naturraum von besonderer Eigenart; die eindruckvollste Karbildung des Nordschwarzwaldes mit Karwand, verlandete Karseen, Moränenwälle. Herausragende vegetationskundliche Bedeutung hat die Grindenvegetation mit Rasenbinsen-Hochmooren, die Glazialrelikte der steilen Karwand; Hochmoorvegetation der Karseen; erd- und landschaftsgeschichtliche Bedeutung.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ortenaukreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000133 |
| Fläche | 95,02ha |
| Gründungsjahr | 1992 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2604e6c9-7cc1-4065-b5cd-57510eb39457 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Skilanglauf ist verboten.
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
18. März 1992