Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Nationalparke sind Gebiete, die ökologisch besonders wertvoll sind oder über natürliche Schönheit verfügen und im Auftrag einer Regierung verwaltet werden. Sie werden oft auch als Erholungsgebiete und für sanften Tourismus genutzt.
Der Nationalpark Schwarzwald zieht sich zwischen Baden-Baden und Freudenstadt auf dem Höhenrücken des Nordschwarzwaldes entlang. Herrliche Fernblicke in die Rheinebene bis nach Frankreich hinüber und über die Hügelketten des Schwarzwaldes verleihen ihm einen unvergleichlichen Charakter. Dunkle Wälder, idyllisch gelegene Täler, friedlich ruhende Karseen, Moore, schroffe Felswände und baumfreie Bergrücken, die Grinden, bieten Lebensraum für Auerhuhn, Kreuzotter und viele andere zum Teil seltene Arten. Kein Wunder, dass hier der schnellste Vogel der Welt, der Wanderfalke, ebenso zu Hause ist wie die kleinste Eule Europas, der Sperlingskauz.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Freudenstadt, Ortenaukreis, Rastatt, Baden-Baden, Stadtkreis |
| Webseite | https://www.nationalpark-schwarzwald.de/de |
| Fläche | 100,52km² |
| Gründungsjahr | 2014 |
| IUCN Kategorie | II |
| DtP ID | cc3cb39f-cc2e-4f04-844d-be24336b41f5 |
| Name und Abteilung |
Pfalz.Touristik e.V.
|
| Webseite | https://www.pfalz.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Martin-Luther-Straße 69
67433 Neustadt an der Weinstraße Deutschland |
| Name und Abteilung |
Nationalpark Schwarzwald
Sachbereich Umwelt-Monitoring und Geodatenmanagement |
| Webseite | https://www.nationalpark-schwarzwald.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Schwarzwaldhochstrasse 2
77889 Seebach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Land Baden-Württemberg - 3. Dezember 2013