Betreten des Gebietes ist vom 1. April bis zum 31. Mai verboten.
Das Naturschutzgebiet Geigelstein mit Betretungsregelung haben die Landratsämter Rosenheim und Traunstein ausgewiesen. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Zweck der Festlegung des Naturschutzgebietes „Geigelstein“ ist es,1. einen markanten Gebirgsstock der Chiemgauer Alpen und eine für das bayerische Alpengebiet charakteristische Gebirgslandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tiergesellschaften zu sichern,2. die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu erhalten, insbesondere seltenen, empfindlichen und gefährdeten Arten die notwendigen Lebensbedingungen zu gewährleisten sowie Störungen von ihnen fernzuhalten,3. die Entwicklung der naturnahen Vegetation einschließlich der natürlichen Verjüngung, insbesondere naturnaher Waldbestände, zu sichern,4. die naturbedingten Veränderungen der Oberflächengestalt (Geomorphologie) dieser Gebirgslandschaft unbeeinflusst zu lassen,5. die für das Gebiet charakteristische herkömmliche Almwirtschaft im bisherigen Umfang auf Lichtweideflächen zu erhalten und zu fördern.
| Ort | Deutschland - Bayern - Traunstein, Rosenheim, Landkreis |
| Fläche | 11,31ha |
| DtP ID | 46698be3-e583-458d-81a1-1b23413b81dc |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Rosenheim - Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 33 - Naturschutz, Gartenfachberatung |
| Webseite | https://www.landkreis-rosenheim.de/umwelt/#tab-naturschutz |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim Deutschland |
Betreten des Gebietes ist vom 1. April bis zum 31. Mai verboten.
Betreten abseits der Wege ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Radfahren ist verboten.
Skitouren sind nur auf Pfaden vom 1. Dezember bis zum 31. März erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Oberbayern - 1. Juni 1991