Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. Juni bis zum 30. November erlaubt.
| Ort | Deutschland - Bayern - Traunstein, Rosenheim, Landkreis |
| Fläche | 10,27km² |
| DtP ID | eb70e802-53db-4ed1-9398-a5beda39f744 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Rosenheim - Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 33 - Naturschutz, Gartenfachberatung |
| Webseite | https://www.landkreis-rosenheim.de/umwelt/#tab-naturschutz |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen vom 1. Juni bis zum 30. November erlaubt.
Betreten des Gebietes ist vom 1. Dezember bis zum 31. Mai verboten.
Betreten abseits der Wege ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen vom 1. Juni bis zum 30. November erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen vom 1. Juni bis zum 30. November erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen vom 1. Juni bis zum 30. November erlaubt.
Zelten ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Lagern und Biwakieren ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Abfall entsorgen ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Toilettengang ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Feuer ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht vom 1. Juni bis zum 30. November.
Bäume fällen oder verletzen ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Pflanzen sammeln ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist vom 1. Juni bis zum 30. November verboten.
Regierung von Oberbayern - 6. Mai 1991