Daten- und Regellogik
Erfahren Sie, wie Regeldaten in der Digitize Platform strukturiert, validiert und konsistent gehalten werden.
Der Verein Digitize the Planet e.V. (DtP) verfolgt das Ziel, Regelungen zur Freizeitnutzung in Schutzgebieten in einer maschinenlesbaren Form bereitzustellen. Dafür wurde ein Datenstandard entwickelt, der rechtliche Bestimmungen strukturiert abbildet und gleichzeitig für digitale Anwendungen nutzbar macht. Die Daten werden georeferenziert erfasst und können so in modernen Anwendungen wie Planungstools oder Navigationsdiensten integriert werden. Um dabei Konsistenz, Eindeutigkeit und Datenintegrität sicherzustellen, wurde eine klare Regellogik definiert. Dabei handelt es sich nicht immer um eine vollständige 1:1-Abbildung von Rechtsdokumenten. Stattdessen werden Regelungen so vereinfacht und strukturiert, dass sie für digitale Systeme und Nutzer verständlich und praktikabel sind. In bestimmten Fällen bedeutet das auch, dass nicht alle Detailregelungen übernommen werden.
Beispiel: Besteht ein generelles Betretungsverbot, wird ausschließlich dieses erfasst – zusätzliche Detailregeln entfallen.
Regelaufbau
Eine Regel besteht aus drei zentralen Komponenten:
1. Aktivität
Die Aktivität wird aus einer standardisierten Kategorieliste ausgewählt, die auf rechtlichen Vorgaben und gängigen Freizeitangeboten basiert.
Beispiel: „Wasseraktivitäten“ als Oberkategorie für Surfen, Bootfahren oder Tauchen.
2. Räumlicher Bezug
Regeln gelten grundsätzlich für eine georeferenzierte Fläche (z. B. ein Schutzgebiet), können aber inhaltlich auf bestimmte Bereiche eingeschränkt sein.
Beispiel: Radfahren ist im Schutzgebiet nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
3. Zulässigkeit
Die Zulässigkeit beschreibt, ob eine Aktivität:
- verboten
- erlaubt
- (bei freiwilligen Kategorien) empfohlen oder nicht empfohlen ist
Grundsätzlich wird mit einer Verbotslogik gearbeitet. Einschränkungen werden als „nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt“ interpretiert.
Hinweis: Regeln gelten aktuell immer für die gesamte Ausdehnung des jeweiligen räumlichen Bezugs. Eine Einschränkung auf einzelne, konkrete Elemente (z. B. spezifische Wege) ist derzeit nicht möglich.
Wichtige Regeln hervorheben
Für Schutzgebiete, in denen Sie Bearbeitungsrechte haben, können Sie einzelne Regeln als besonders wichtig kennzeichnen. Öffnen Sie dazu die Regeln des Gebiets im Bearbeitungsmodus und klicken Sie neben der gewünschten Regel auf das Symbol „Wichtige Regel“ . Die Markierung wird sofort gespeichert und kann durch einen erneuten Klick wieder entfernt werden.
Wichtige Regeln werden auf der Gebietsseite zusätzlich oberhalb der vollständigen Regelliste hervorgehoben. In der nach Aktivitäten gruppierten Regelliste darunter bleiben sie weiterhin an ihrer ursprünglichen Stelle sichtbar. So bleiben die einzelnen Kategorien vollständig und alle zugehörigen Regeln zusammen auffindbar. Wir empfehlen, möglichst nicht mehr als drei Regeln hervorzuheben, damit die wichtigsten Hinweise auf einen Blick erkennbar bleiben. Falls erforderlich, können Sie jedoch auch weitere Regeln kennzeichnen.
Die Kennzeichnung wird auch über unsere API ausgegeben. Datennutzende können wichtige Regeln dadurch ebenfalls in ihren eigenen Anwendungen besonders hervorheben. So können Besucherinnen und Besucher die wichtigsten Hinweise zu einem Gebiet schneller erfassen und unmittelbar erkennen, worauf sie besonders achten sollten.
Grundprinzipien
Verbote
Eine Aktivität ist grundsätzlich untersagt – ggf. mit Bezug auf bestimmte Raumkategorien.
Beispiel: Betreten abseits der Wege ist verboten.
Im Gegensatz dazu definieren Einschränkungen die Fälle, in denen eine Aktivität nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
Einschränkungen (Erlaubnis mit Bedingungen)
Eine Aktivität ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese können zeitlich, räumlich oder situationsabhängig sein.
Beispiel: Radfahren ist nur erlaubt:
- auf unbefestigten landwirtschaftlichen Wegen
- breiter als 2 m
- vom 01.05. bis 31.08.
- bei trockenem Wetter
Wichtig: Für eine Aktivität dürfen nicht gleichzeitig Verbote und Einschränkungen definiert werden. Eine Einschränkung wirkt automatisch als Verbot für alle nicht erlaubten Fälle.
Haupt- und Unteraktivitäten
Regeln für eine Hauptaktivität und ihre Unteraktivitäten dürfen nicht in konfliktträchtigen Varianten kombiniert werden.
Logik saisonaler Überschneidungen
Widersprüchliche Regeln mit sich überschneidenden Zeiträumen sind nicht zulässig.
Erlaubt sind jedoch aufeinanderfolgende saisonale Regelungen, z. B.:
- 01.05.-31.08.: Radfahren erlaubt
- 01.09.-31.10.: Radfahren nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt
- 01.11.-30.04.: Radfahren verboten
Das System unterstützt dies automatisch: Beim Anlegen neuer Regeln werden verbleibende Zeiträume automatisch angepasst.
Ausnahme: Ein saisonales Betretungsverbot kann mit ganzjährig verbotenen Einzelaktivitäten kombiniert werden.
Laufende Qualitätssicherung und Datenprüfung
Unser Anspruch ist es, die fachliche Korrektheit, Präzision und langfristige Verlässlichkeit unserer Daten sicherzustellen. Gleichzeitig muss die Nachvollziehbarkeit aller Inhalte gewährleistet sein. Aus diesem Grund führen wir regelmäßig automatisierte sowie ergänzend manuelle, stichprobenhafte Qualitätskontrollen durch. Diese umfassen unter anderem technische Integritätsprüfungen, Konsistenzanalysen, die Erkennung von Regelkonflikten, die Überprüfung referenzierter Ressourcen sowie die Identifikation veralteter oder fehlender Inhalte.
Bitte wundern Sie sich daher nicht, wenn wir Sie gelegentlich mit Hinweisen auf Inkonsistenzen oder mögliche Fehler in den Daten kontaktieren. Uns ist bewusst, dass dies mitunter zusätzlichen Aufwand bedeuten kann. Wir verstehen diese Rückmeldungen jedoch als Service und als gemeinsamen Beitrag dazu, die Datenqualität dauerhaft auf einem hohen Niveau zu halten und sicherzustellen, dass alle Informationen aktuell und korrekt sind.
Detaillierte Regellogik
RL-001 Keine weiteren Regeln bei generellem Betretungsverbot
Wenn für ein Gebiet ein generelles Betretungsverbot gilt, dürfen keine zusätzlichen Regeln definiert werden. Alle Aktivitäten sind dadurch bereits implizit ausgeschlossen. Zusätzliche Regeln würden keinen Mehrwert bieten und könnten zu Missverständnissen führen.
RL-002 Keine Einschränkungen, wenn eine Aktivität bereits grundsätzlich verboten ist
Ist eine Aktivität grundsätzlich verboten, dürfen dafür keine zusätzlichen Einschränkungen definiert werden. Eine Einschränkung stellt eine bedingte Erlaubnis dar. Ein gleichzeitiges Verbot führt zu einem logischen Widerspruch.
Für dieselbe Aktivität am selben Ort müssen erlaubende und verbietende Regeln nicht überlappende saisonale Zeiträume haben. Eine Erlaubnis auf Wegen kann mit einem Verbot auf einer engeren Wegekategorie kombiniert werden. Ein gebietsweites Verbot schließt weiterhin zeitlich überlappende Regeln für dieselbe Aktivität aus.
RL-003 Keine gleichzeitigen Erlaubnisse und Verbote für dieselbe Aktivität am selben Ort
Für eine Aktivität dürfen nicht gleichzeitig Zulässigkeitszustände angelegt werden, die sich gegenseitig ausschließen oder inhaltlich redundant sind.
RL-004 Regeln für Haupt- und Unteraktivitäten dürfen keine überlappenden saisonalen Zeiträume haben
Die Regelung auf Hauptaktivitäts-Ebene gilt automatisch für alle enthaltenen Unteraktivitäten. Regeln für Haupt- und Unteraktivitäten dürfen in einem Gebiet nur nebeneinander bestehen, wenn sich ihre saisonalen Zeiträume nicht überschneiden. Saisonale Zeiträume wiederholen sich jährlich, schließen Anfangs- und Endtag ein und können über den Jahreswechsel reichen. Eine Regel ohne saisonale Datumsangaben gilt ganzjährig.
Unterschiedliche Zulässigkeiten, Ortsbezüge, Tageszeiten, Wetterbedingungen, Kommentare oder Freigabestatus erlauben keine überlappenden saisonalen Zeiträume von Haupt- und Unteraktivitätsregeln. Beispielsweise können eine Regel für die Hauptaktivität vom 1. Juni bis zum 30. September und eine Regel für eine Unteraktivität vom 1. Oktober bis zum 31. Mai nebeneinander bestehen. Beginnt die Regel für die Unteraktivität am 30. September, entsteht eine Überschneidung.
RL-005 Keine Mischung aus allgemeinen und spezifischen Regeln für ausgewiesene Wege
Allgemeine Einschränkungen für ausgewiesene Wege und inhaltlich gleichwertige spezifische Einschränkungen für ausgewiesene Wege dürfen nicht nebeneinander bestehen.
RL-006 Wegegebote und engere Geltungsbereiche
Eine allgemeine Wegebeschränkung und eine strengere Beschränkung können nebeneinander bestehen, wenn ihre Aktivitäten oder saisonalen Zeiträume beide erfordern. Redundanz setzt eine vollständige saisonale Abdeckung und eine ausreichende Verbindlichkeit voraus. Tageszeiten, Wetter und Kommentare unterscheiden Regeln bei der Validierung nicht.
RL-007 Keine widersprüchlichen Hunderegeln
Die Regel „Hunde an der Leine“ stellt einen Sonderfall dar, da sie eine spezifische Form der Einschränkung innerhalb der allgemeinen Aktivität „Hunde“ abbildet. Widersprüchliche Kombinationen werden verhindert, um inhaltliche Widersprüche zwischen der allgemeinen Hunderegel und der speziellen Leinenpflicht zu vermeiden. Daher ist es nicht möglich, Hunde zu verbieten und gleichzeitig eine Leinenpflicht zu erstellen.
RL-008 Keine Duplikate
Regeln mit identischer Kombination aus Aktivität, räumlichem Bezug und Zulässigkeit dürfen grundsätzlich nicht mehrfach erfasst werden. Regeln mit derselben Aktivität, demselben Ort und derselben Erlaubnis dürfen nur in nicht überlappenden saisonalen Zeiträumen nebeneinander bestehen. Unterschiedliche Tageszeiten, Wetterbedingungen oder Kommentare erlauben keine Duplikate. Das Ergebnis ist unabhängig von der Eingabereihenfolge.
RL-009 Keine Einschränkungen für das gesamte Gebiet
Einschränkungen definieren stets, dass eine bestimmte Aktivität nur auf bestimmten Teilflächen eines Schutzgebiets zulässig ist. Daher ist es ausgeschlossen, eine Einschränkung oder eine Erlaubnisregel ohne Einschränkung für das gesamte Gebiet zu definieren. Eine solche Regel würde implizieren, dass die Aktivität auf dem gesamten Gebiet erlaubt ist. In der Datenlogik entspricht dies der Grundannahme, dass für die auf der Digitize Platform auswählbaren Aktivitäten grundsätzlich gilt: Was nicht verboten ist, ist generell erlaubt. Eine explizite Erfassung ist daher nicht erforderlich.
RL-010 Keine freiwilligen Regeln für offizielle Schutzgebiete
Freiwillige Regeln sind nur für freiwillige Schutzgebiete zulässig, nicht jedoch für gesetzlich geregelte Schutzgebiete. Hiermit wird insbesondere sichergestellt, dass nicht subjektiv „gewünschte“, sondern ausschließlich rechtlich zutreffende Regeln erfasst werden. Dies wird bereits durch die Plattform im Eingabeformular unterbunden.
RL-011 Keine wegbezogenen Regeln für nicht wegegebundene Aktivitäten
Regeln mit räumlichem Bezug auf Wege dürfen nur für Aktivitäten erstellt werden, die tatsächlich auf Wegen stattfinden. Für Aktivitäten wie z. B. Schwimmen oder Zelten, die flächengebunden sind, ist ein Bezug auf Wege sachlich unzutreffend und entsprechend in der Eingabe untersagt. Betreten darf mit Wege kombiniert werden, ohne als wegegebundene Aktivität eingestuft zu sein. Eine Mindestbreite ist für Wege, Pfade sowie land- und forstwirtschaftliche Wege nur mit der Berechtigung erlaubt möglich.
RL-012 Keine Mindestbreitenangaben bei unpassendem Regelkontext
Mindestbreiten dürfen nur bei Regeln angegeben werden, bei denen sie inhaltlich sinnvoll und fachlich korrekt sind, also als Einschränkung auf Wegen.
Bei flächenbezogenen Regelungen oder Verboten ist eine Breitenangabe nicht zulässig, da sie dort keine konkrete Bedeutung hat.
minimum_path_width muss zwischen 0,5 und 5,0 liegen.
RL-013 Keine unvollständigen Datensätze
Jede Regel muss alle erforderlichen Komponenten – Aktivität, räumlicher Bezug und Zulässigkeit – vollständig enthalten. Dies gilt auch für optionale Attribute, sofern sie verwendet werden: Wird beispielsweise eine zeitliche Einschränkung angegeben, müssen sowohl ein Startdatum als auch ein Enddatum definiert sein. Für tägliche Zeiträume sind sowohl eine Start- als auch eine Endzeit erforderlich; beide müssen voneinander abweichen.
RL-014 Allgemeine Wegegebote
Verwenden Sie Betreten, erlaubt und Wege für allgemeine Wegegebote; für freiwillige Regeln verwenden Sie empfohlen. Wege umfasst Pfade sowie land- und forstwirtschaftliche Wege, ohne eine öffentliche Widmung oder Ausweisung vorauszusetzen. Die bisherige Aktivität zum Betreten abseits der Wege wurde entfernt. Allgemeine und örtlich begrenzte Einschränkungen verwenden das Betreten auf Wegen. Bestehende Kommentare zum örtlichen Geltungsbereich und weitere Regelmetadaten bleiben erhalten.
RL-015 Nur erlaubte oder empfohlene Regeln auf öffentlich gewidmeten Straßen und Plätzen
Dieser räumliche Bezug kennzeichnet die öffentlich gewidmeten Straßen und Plätze, auf denen eine Aktivität trotz Einschränkungen in anderen Teilen des Schutzgebiets weiterhin stattfinden darf. Die Zulässigkeit als verboten oder, bei freiwilligen Kategorien, nicht empfohlen zu kennzeichnen, würde diese Bedeutung umkehren und die öffentlich gewidmeten Orte fälschlicherweise als eingeschränkten Bereich beschreiben.
RL-016 Eine Regel für die Hauptaktivität verwenden, wenn für alle Unteraktivitäten dieselbe Regel gilt
Wenn dieselbe Regel für alle Unteraktivitäten gilt, verwenden Sie eine Regel für die übergeordnete Aktivität. Regeln für Unteraktivitäten bleiben möglich, wenn sich ihre Bedingungen oder Kommentare unterscheiden. Sie können auch separate Regeln beibehalten, wenn für eine einzelne Unteraktivität eine zusätzliche Regel erforderlich ist.
Wenn eine Zusammenführung möglich ist, zeigt der Editor einen Vorschlag. Prüfen und bestätigen Sie diesen, um eine Regel für die Hauptaktivität zu speichern.
Verifikation und Veröffentlichung
VP-001 Manuelle Verifikation beim Speichern für weitreichende Regeln in großen Schutzgebieten
Für große Schutzgebiete (> 5 km²) werden neue oder geänderte weitreichende Verbote nicht automatisch veröffentlicht. Sobald eine solche Regel erstellt wird, prüft und aktiviert das Digitize-Team sie manuell. Falls nötig, kontaktieren wir Sie zur Klärung.
VP-002 Keine öffentliche Sichtbarkeit ohne Verordnung
Regeln werden nur veröffentlicht, wenn für das Schutzgebiet eine Verordnung vorliegt. Wenn keine Verordnung hinterlegt ist, bleiben die Regeln sowohl auf der Website als auch in der API verborgen. So wird sichergestellt, dass alle veröffentlichten Regeln nachvollziehbar und transparent bleiben.