Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
La traduction française de cette plateforme a été créée avec l’aide de l’IA. Si vous remarquez des erreurs, les contributions de la communauté pour l’améliorer sont les bienvenues ; veuillez nous envoyer un e-mail à platform@digitizetheplanet.org.
| Emplacement | Allemagne - Bade-Wurtemberg - Bodenseekreis |
| Site Web | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000200 |
| Zone | 17,20ha |
| Année de fondation | 1994 |
| Catégorie UICN | IV |
| DtP ID | 813ec986-efc1-4b15-973c-00d6b61f4c0e |
| Nom et division |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Site Web | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Adresse |
Afficher l'adresse Masquer l'adresse
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Allemagne |
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Insbesondere ist verboten, Wassersport- und Wasserspielgeräte aller Art zu benutzen; Nichtschwimmer‑ und Kinderschwimmhilfen sind erlaubt.
sbesondere ist verboten, den See mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu befahren.
Insbesondere ist verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Gilt nicht, für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei gemäß eines Bewirtschaftungsplanes, der vom Regierungspräsidium zu genehmigen ist, mit folgenden Maßgaben, a) die Schilfzone darf ganzjährig nicht betreten werden; b) ganzjährig darf nur von den genehmigten und in der Schutzgebietskarte eingezeichneten Stegen im Nord‑ und Südteil des Sees geangelt werden; c) der Einsatz eines Fischerbootes ohne eigene Triebkraft ist in der Zeit vom 1. Juli bis zum 28. (29.) Februar zulässig, wobei die Schwimmblattzone nicht befahren werden darf und zum Schilfgürtel hin ein Abstand von 10 m einzuhalten ist. Die Fischerei ist so auszuüben, daß sie das Ziel und den Schutzzweck des Gebietes beachtet und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, insbesondere bei der Hege, fördert. Anzustreben ist ein lebensraumtypischer, artenreicher Fischbestand, der sich weitgehend selbst regulieren kann. Es soll nur der natürliche Ertrag abgeschöpft werden.
Insbesondere ist verboten, von einer anderen als der in der Karte mit B gekennzeichneten Stelle aus zu baden.
20 octobre 1994