Es ist verboten, das Schutzgebiet mit Ausnahme der in der Schutzgebietskarte mit Längsschraffur dargestellten Fläche (Liegewiese und Böschung) zu betreten.
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| Emplacement | Allemagne - Bade-Wurtemberg - Biberach |
| Site Web | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000237 |
| Zone | 7,60ha |
| Année de fondation | 1989 |
| Catégorie UICN | IV |
| DtP ID | 53245c2c-76e5-4a96-936a-7bc9e10d7d3a |
| Nom et division |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Site Web | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Adresse |
Afficher l'adresse Masquer l'adresse
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Allemagne |
Es ist verboten, das Schutzgebiet mit Ausnahme der in der Schutzgebietskarte mit Längsschraffur dargestellten Fläche (Liegewiese und Böschung) zu betreten.
Es ist verboten, im Gutershofer Weiher außerhalb der in der Schutzgebietskarte mit Querschraffur dargestellten Wasserfläche (Badebucht), Modellboote zu betreiben oder die Wasserfläche mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft einschließlich Luftmatratzen, Schlauchbooten und dergleichen zu befahren.
Es ist verboten, im Gutershofer Weiher außerhalb der in der Schutzgebietskarte mit Querschraffur dargestellten Wasserfläche (Badebucht), Modellboote zu betreiben oder die Wasserfläche mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft einschließlich Luftmatratzen, Schlauchbooten und dergleichen zu befahren; Boote, Bojen und andere schwimmende Anlagen zu verankern
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtsstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Es ist verboten, im Gutershofer Weiher außerhalb der in der Schutzgebietskarte mit Querschraffur dargestellten Wasserfläche (Badebucht) zu baden.
3 février 1989