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sur les chemins désignés du 16 novembre au 14 juillet.
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sur les chemins et sentiers du 15 juillet au 15 novembre.
Vom 15. Juli bis 15. November jeden Jahres dürfen neben den markierten Wanderwegen auch die in der Verordnung über die Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald definierten sonstigen Wege und Steige, das sind nicht mehr markierte Wege, sowie der Grenzsteig begangen werden.