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Auenverbund Lahn-Ohm

Zone de protection du paysage

Descriptif et carte

Descriptif

Ausgehend von der Bedeutung der Auenlandschaft der Lahn und ihrer Nebenflüsse für den Naturhaushalt und unter Berücksichtigung dieser Tallagen als seit alters her bevorzugte Siedlungs- und Wirtschaftsstandorte verfolgt die Unterschutzstellung dieses großräumigen Gebiets als Landschaftsschutzgebiet insgesamt das Ziel, dass dort ein Miteinander unterschiedlicher Schutz- und Nutzungsansprüche gewährleistet wird. Vorrangig soll eine unbebaute Auenlandschaft zur Erhaltung und Entwicklung des typischen Charakters der Talauen von Lahn und Ohm mit ihren Nebenbächen in ihren Funktionen als Lebensstätte auentypischer Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie als Überflutungsgebiet angestrebt werden. Der Schutz erstreckt sich zugleich auf die angrenzenden Hangwälder. Ebenso sollen die günstigen lokalklimatischen Funktionen erhalten bleiben. Zweck der Unterschutzstellung ist auch die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Raum zur ruhigen Erholung.

Informations générales

Organisations responsables

Règles

Activités équestres

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Équitation est seulement autorisé sur

Chemins/lieux désignés

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur nach Genehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde

Activités motorisées

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Véhicule motorisé est seulement autorisé sur

Chemins/lieux désignés

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

Activités nautiques

dtp_watercraftswithoutmotor_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Embarcations (sans moteur) est seulement autorisé sur

Chemins/lieux désignés

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

dtp_watercraftsmotorized_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Embarcations motorisées est seulement autorisé sur

Chemins/lieux désignés

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

Activités de séjour

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Camping est seulement autorisé sur

Chemins/lieux désignés

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

dtp_campingbivouac_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Camping/bivouac est seulement autorisé sur

Chemins/lieux désignés

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

dtp_campingvehicletrailer_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Camping (véhicule/remorque) est seulement autorisé sur

Chemins/lieux désignés

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

Activités aériennes

dtp_dronesmodelplanes_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Drones/avions modèles réduits est seulement autorisé sur

Chemins/lieux désignés

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

Comportement général

dtp_disposingofwaste_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Élimination des déchets est seulement autorisé sur

Chemins/lieux désignés

Das Einbringen von festen und flüssigen Abfällen und das Landschaftsschutzgebiet oder seine Bestandteile zerstörende, beschädigende oder erheblich beeinträchtigende Verunreinigungen des Geländes bedürfen einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

dtp_fire_forbidden_regular

Feu est interdit

Das Anzünden und Unterhalten von offenem Feuer in der freien Landschaft ist genehmigungsbedürftig, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Abattre ou blesser des arbres est interdit

In der freien Landschaft Hecken, Gebüsche, Einzelbäume, Streuobstbestände oder gewässerbegleitende Gehölze, Hochstauden- und Röhrichtsäume zu verändern, zu beseitigen oder über das zur Pflege erforderliche Maß hinaus zurückzuschneiden oder nicht standortheimische Gehölze anzupflanzen, bedürfen einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Collecte de minéraux/fossiles est interdit

Der Abbau oder die Gewinnung von Bodenschätzen oder anderen Bodenbestandteilen sind genehmigungsbedürftig, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde.

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