Zwerrenberg

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 1. März bis zum 30. Juni verboten.

um Schutz des Gebietes und zur Sicherung des Schutzzweckes ist weiter verboten:a. die Schutzzone I ganzjährig und die Schutzzone II in der Zeit vom 1.März bis 30. Juni eines jeden Jahres zu betreten;b. in der Schutzzone II außerhalb der in Nr. 1 genannten Sperrfrist die Wege zu verlassen.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist vom 1. Juli bis zum 28. Februar verboten.

Generelles Verhalten

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Feuer ist vom 1. Juli bis zum 28. Februar verboten.

Es ist verboten außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer anzumachen.

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Bäume fällen oder verletzen ist vom 1. Juli bis zum 28. Februar verboten.

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Pflanzen sammeln ist vom 1. Juli bis zum 28. Februar verboten.

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