Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000154 |
| Fläche | 90,47ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 30cd9e17-3766-4d10-8431-5acca3761820 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Rodeln und Schlittenfahren ist verboten.
Erlaubt ist das Ski‑ und Schlittenfahren (ohne Motorkraft) im ortsüblichen Umfang, ausgenommen organisierte Veranstaltungen (z. B. Skirennen)
Zelten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Segelflieger sind verboten.
Erlaubt ist der Betrieb von Modellflugzeugen bis zu 5 kg Gesamtgewicht (ohne Motorkraft) im bisherigen Umfang, ausgenommen organisierte Veranstaltungen z.B. Flugwettbewerbe)
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Erlaubt am öffentlichen Grillplatz »Große Halde« bestehend aus maximal 1 Feuerstelle, 8 Tischen und 20 Bänken und am öffentlichen Grillplatz »Grund« bestehend aus maximal 1 Feuerstelle, 5 Tischen und 10 Bänken
Pflanzen sammeln ist verboten.
29. August 1993