Zollerhalde

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

dtp_tobogganingsledging_forbidden_regular

Rodeln und Schlittenfahren ist verboten.

Erlaubt ist das Ski‑ und Schlittenfahren (ohne Motorkraft) im ortsüblichen Umfang, ausgenommen organisierte Veranstaltungen (z. B. Skirennen)

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten.

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

dtp_gliders_forbidden_regular

Segelflieger sind verboten.

Erlaubt ist der Betrieb von Modellflugzeugen bis zu 5 kg Gesamtgewicht (ohne Motorkraft) im bisherigen Umfang, ausgenommen organisierte Veranstaltungen z.B. Flugwettbewerbe)

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

Erlaubt am öffentlichen Grillplatz »Große Halde« bestehend aus maximal 1 Feuerstelle, 8 Tischen und 20 Bänken und am öffentlichen Grillplatz »Grund« bestehend aus maximal 1 Feuerstelle, 5 Tischen und 10 Bänken

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

Einen Fehler melden