Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Sigmaringen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000166 |
| Fläche | 45,41ha |
| Gründungsjahr | 1992 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e2f420ea-c8d1-4da1-a5c6-b2577e98a6e4 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei mit der Maßgabe, daß a) die Fischerei nur mittels Netzen und von einem Fischerboot aus zulässig ist, b) während der Vögelbrutzeit zwischen dem 1. März und dem 31. Juli nicht gefischt werden darf, c) weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen, insbesondere Besatzmaßnahmen, der Zustimmung des Regierungspräsidiums bedürfen.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. Mai 1992