Betreten abseits der Wege ist verboten.
Teile des Ober- und Mittellaufes der Wutach sowie des Unterlaufes der Gauchach im südöstlichen Schwarzwald; Beispiel der Ablenkung eines Flusses vom Flußsystem der Donau zu dem des Rheines, tektonisch bedingt durch den Bonndorfer Grabenbruch; zahlreiche geologische Vorgänge eines jungen Flußtales mit unausgeglichenem Gefälle, insbesondere starke Erosion in allen Schichten vom Grundgebirge bis zum Keuper; Verkarstungserscheinungen mit Versickerung und Wiederaustritt der Wutach; mit Wechsel der Exposition und des Untergrundes verschiedenartige Ausbildungen der Schluchtwälder; pontisch-mediterrane, atlantische und subalpine Pflanzenarten; sehr artenreiche Tierwelt mit Vorkommen seltener Arten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000022 |
| Fläche | 9,68km² |
| Gründungsjahr | 1939 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2d4243e4-4212-4108-9165-4b9cc2142eb5 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Fauna
Fauna
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 2m erlaubt.
Reiten ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 3m erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen vom 1. August bis zum 28. Februar erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. März 1989
16. März 1989