Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Mal eng zwischen Felswänden, mal entlang bewaldeter Hänge fließt die Wutach durch ihre Schlucht. Auf ihrem Weg legt sie Erdgeschichte frei und schafft Lebensräume, die sich immer wieder verändern.
In der Wutachschlucht hat sich der Fluss tief in die Erdgeschichte Südwestdeutschlands gegraben. Granit, Sandstein und Kalk geben dem Tal sein wechselndes Gesicht: Mal rücken steile Felswände eng zusammen, mal weichen sie bewaldeten Hängen. Hochwasser verlagert Kiesbänke und lässt neue Ufer entstehen. Wo Kalk das Tal prägt, verschwindet Wasser in Felsspalten und tritt weiter flussabwärts wieder hervor. Feuchte Schluchtwälder liegen dicht neben warmen, trockenen Felsen, dazwischen entspringen Quellen und öffnen sich kleine Wiesen. Hier finden Insekten Nahrung, während Fledermäuse in Höhlen überwintern. Hinter der wilden Kulisse liegen viele empfindliche Lebensräume eng beieinander. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Ernst Stegmaier)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000022 |
| Fläche | 9,68km² |
| Gründungsjahr | 1939 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2d4243e4-4212-4108-9165-4b9cc2142eb5 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Fauna
Habitat
Fauna
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 2m erlaubt.
Reiten ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 3m erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen vom 1. August bis zum 28. Februar erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Baden ist verboten.
Klettern ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. März 1989
16. März 1989