Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 31. Juli verboten.
Der als Wutachflühen bezeichnete Teil des Wutachtales zwischen dem Lettergraben im Norden und dem Weilergrabenbach im Süden; Naturraum von besonderer Eigenart und Schönheit mit erdgeschichtlich bedeutsamem Naturaufschluß des Muschelkalks und Lebensraum artenreicher Gesellschaften seltener, zum Teil vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000198 |
| Fläche | 3,73km² |
| Gründungsjahr | 1979 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5813ffc2-a815-40cb-8079-e34cfee4db29 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Fauna
Fauna
Flora
Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 31. Juli verboten.
Radfahren ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 2m erlaubt.
Reiten ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen mit einer Mindestbreite von 3m erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind vom 1. März bis zum 31. Juli verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind vom 1. März bis zum 31. Juli verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
27. September 1979
27. September 1979