Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet teilt sich auf in Birkenbruchwald und eingezäunte Heideflächen. Im Zentrum des Gebietes liegt eine kleine Moorfläche in einem guten Erhaltungszustand. Das Wunderburger Moor liegt nicht weit vom Ort Harpstedt entfernt und diente früher für viele Harpstedter Bürger als Handtorfstich. Bis auf einen Blick über eine Heidefläche am Ende eines öffentlichen Weges ist das Naturschutzgebiet nicht gut zugänglich für die Öffentlichkeit.
Ein Naturschutzgebiet ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Ökosystemen, aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Handlungen, die zu einer Veränderung oder gar Beschädigung des Naturschutzgebietes führen können, sind verboten.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Oldenburg, Landkreis |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/41390.html |
| Fläche | 34,00ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b0f26f7f-3914-4a34-972e-b57a456d20d3 |
| Name und Abteilung |
Landkreis Oldenburg
Amt für regionale Entwicklung und Naturschutz |
| Webseite | https://www.oldenburg-kreis.de/portal/seiten/amt-fuer-regionale-entwicklung-und-naturschutz-900000088-21700.html |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.