Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Wüste und Glase in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt eine vielfältige Endmoränenlandschaft. Es schützt einzigartige Mosaike aus Wäldern, Wiesen, Blockfeldern und historischen Grenzhecken.
Das Naturschutzgebiet Wüste und Glase, eingebettet in die reizvolle Endmoränenlandschaft zwischen Lalendorf und Vollrathsruhe, ist ein wertvolles Naturgebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem 22. Juni 1994 unter Schutz gestellt, bewahrt es ein markantes und abwechslungsreiches Relief. Dieses Gebiet zeichnet sich durch ein faszinierendes Mosaik aus Wäldern, ruhigen Wiesen, bedeutenden Blockpackungen, historischen Lesesteinhaufen und traditionellen Grenzhecken aus. Diese vielfältigen Elemente schaffen ein reiches Geflecht an Lebensräumen. Die Bedeutung des Schutzgebietes wird durch seine Zugehörigkeit zum FFH-Gebiet „Wald- und Kleingewässerlandschaft südlich von Teterow“ unterstrichen, was seine ökologische Relevanz auf europäischer Ebene hervorhebt. Der weitgehend ungestörte Zustand und die geringe Nutzungsintensität haben dazu beigetragen, seine außergewöhnliche Qualität zu erhalten. Es ist ein wichtiger Rückzugsort für die vielfältigen Pflanzen- und Tiergemeinschaften, die in diesen einzigartigen Umgebungen gedeihen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Rostock |
| Fläche | 3,36km² |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 4e136076-1bf0-4c59-8725-092b5868627e |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.