Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Würzberg bei Garbenheim“ erhebt sich als kleiner, felsiger Hügel westlich des Lahnabschnittes zwischen Dorlar und Garbenheim. Der trockene, offene Felsstandort geht in Richtung der Lahn in einen feuchten Gebüsch-Wald aus Weiden und Erlen, in Röhrichte-Gesellschaften und Flussufervegetation über. Hier finden vor allem viele Vogelarten geeignete Nistmöglichkeiten. Das Naturschutzgebiet soll als sich selbst überlassene Ruheinsel erhalten bleiben, in der viele bestandsgefährdete Tiere und Pflanzen einen wertvollen Rückzugsort inmitten der hektischen Umgebung aus Verkehrsnetzen und der durch Kanuten stark frequentierten Lahn finden.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 7,44ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 387a48de-ef45-4619-8951-bc9dd622c036 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
Nach § 3 Nr. 9 der NSG-VO ist das Anlegen/Einsetzen von Wasserfahrzeugen/SUP sowie das Baden und Betreten der Ufer verboten. Die Passage der Lahn ist erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 16. Juli bis zum 15. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Würzberg bei Garbenheim § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. Februar 1984