Rotwandgebiet - Bereich Maroldschneid

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

Fauna

Birkhuhn

Fauna

Auerhuhn

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 1. Dezember bis zum 14. Juli verboten.

Der Wanderweg 642 von der Auerspitz zur Sandbichler Alm ebenfalls vom 01.12. gesperrt und bereits ab dem 15.06. vom Betretungsverbot ausgenommen

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