Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Wostevitzer Teiche bewahrt zwei Flachseen mit Röhrichten, Rieden und Bruchwäldern. Dieser Lebensraum ist essenziell für eine reiche Amphibien- und Vogelwelt und Teil des EU-Vogelschutzgebiets 'Binnenbodden von Rügen'.
Das Naturschutzgebiet Wostevitzer Teiche schützt ein besonderes Mosaik aus zwei Flachseen, ausgedehnten Röhrichten, Rieden und charakteristischen Bruchwäldern. Diese abwechslungsreiche Landschaft bietet entscheidende Lebensräume für eine vielfältige Amphibien- und reiche Vogelpopulation. Der Schutz zielt darauf ab, diese miteinander verbundenen Ökosysteme zu erhalten, insbesondere den Großen und Kleinen Wostevitzer Teich mit ihren umgebenden Verlandungszonen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des EU-Vogelschutzgebiets 'Binnenbodden von Rügen', was seine Bedeutung für Zug- und Brutvögel unterstreicht. Die gut erhaltenen Bruch- und Riedwälder ermöglichen Einblicke in das natürliche Erbe der Region und unterstützen ein lebendiges Ökosystem. Dieses Schutzgebiet trägt maßgeblich zur Biodiversität Mecklenburg-Vorpommerns bei.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 3,13km² |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d29d7c81-2e6f-4742-bb35-57c81775045b |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
1. Februar 2011