Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Wörsbachtal“ erstreckt sich etwa 2 km entlang des Wörsbaches und umfasst den naturnahen Bach mit seinem schützenswerten Auwald, die angrenzenden feuchten Wiesen mit besonders artenreichen Pflanzengesellschaften, zahlreiche Hecken, kleine Misch- und Nadelwaldbestände sowie einzelne, stattliche, etwa 200 Jahre alte Eichen. Das abwechslungsreiche Biotop-Mosaik bietet einer großen Vielfalt verschiedener, teils stark bedrohter Tierarten besonders gute Lebensbedingungen. Im Wörsbachtal leben, brüten und jagen rund 40 Vogelarten. Zudem bieten die Wiesen, Bachsäume und Hecken zahlreichen Insekten, wie Libellen und Schmetterlingen, einen strukturreichen Lebensraum.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 25,86ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | bcbd02fb-dcdf-40e3-9403-0e5bb911184d |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei in der Zeit vom 15. Juli bis 15. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Wörsbachtal § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
25. Januar 2000