Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis, Tübingen, Landkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000151 |
| Fläche | 54,44ha |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 80d5cbf6-0429-4b9e-b730-a7204bfd02d7 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Verboten nur außerhalb befestigter Wege
Reiten ist verboten.
Verboten nur außerhalb befestigter Wege
Zelten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Teiche auf Flst. 2232, 2233 und 2234 Gemarkung Bechtoldsweiler dürfen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang befischt werden, soweit und solange eine wasserrechtliche Erlaubnis besteht.
8. Mai 1999