Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Im Naturschutzgebiet „Winshäuser Teich“ kommt auf kleiner Fläche ein bemerkenswertes Mosaik gleich mehrerer bedrohter und schützenswerter Lebensraumtypen mit seltenen Pflanzen- und Tiergesellschaften vor. Der namensgebende „Winshäuser Teich“ stellt mit seinem breiten, teils schlammigen, teils strukturreichen Ufersaum mit ausgedehnten Teichrosen-, Schilf-, Hochstauden- und Großseggen-Beständen für viele gewässergebundene Tiere wichtige Rückzugsmöglichkeiten und Laichstrukturen dar. So brüten im Dickicht der Ufervegetation Vögel wie Wasserralle, Teichhuhn und Teichrohrsänger. Im Teichschlamm entwickeln sich die Larven, gefährdeter Libellen. Von besonderem Schutzwert ist das Gewässer-Biotop als Lebensraume des bedrohten Laubfrosches. Nördlich des Teichs ergänzt ein wertvoller, seltener Borstgrasrasen mit Heide-Nelken, Wachholder und Dreizahn das Naturschutzgebiet. Im Westen gedeihen in ausgedehnten, blütenreichen Feuchtwiesenbrachen, die streng geschützte Orchidee Breitblättriges Knabenkraut und seltene Gräser. Zahlreiche kleine Gebüsche und ein kleiner Weidenwald bereichern das Gebiet mit wertvollen Strukturen.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 11,68ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 53770b99-96dd-476b-941d-8118e945aa8d |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
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28. Juni 1985