Wingershäuser Schweiz

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Die „Wingershäuser Schweiz“ ist eine für die Hochlagen des Vogelsberges historisch typische, kleinbäuerliche, artenreiche Kulturlandschaft. Sie umfasst das Tal des Eichelbaches mit seinem Erlen-Weiden-Saum und Auengrünland sowie die angrenzenden Hänge mit magerem Weidgrünland, das bis in die 1950er Jahre als gemeindeeigene Hutung beweidet wurde. Kleinere Laubwäldchen, ausgedehnte Hecken, Bereiche mit moosüberwachsen Basaltfelsblöcken und ein aufgegebener Steinbruch ergänzen das Gebiet mit wertvollen Strukturen für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Von ganz besonderer Schönheit zeigen sich die Laubwäldchen, wenn im Frühling Lerchensporn und der seltene Märzenbecher einen Blütenteppich bilden. Die Schutzwürdigkeit der „Wingershäuser Schweiz“ liegt aber vor allem in der Verknüpfung der verschiedenen Biotope, als abwechslungsreiche Lebensräume für zahlreiche Tierarten. So konnten hier 53 teils gefährdete Vogelarten beobachtet werden, die das Gebiet als Brut- und Nahrungsrevier nutzen. Aber auch die Insektenfauna, vor allem die der Schmetterlinge und Käfer sind artenreich und beherbergen einige seltene Vertreter.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Tauchen ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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