Wiltinger Saarbogen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Der Wiltinger Saarbogen bewahrt eine einzigartige, naturnahe Flussschleife der Unteren Saar. Das Schutzgebiet schützt vielfältige Lebensräume wie Auenwälder, Röhrichte und Kiesbänke, die für seltene Tier- und Pflanzenarten unerlässlich sind.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Wiltinger Saarbogen bewahrt einen bemerkenswerten, weitgehend unberührten Mäander der Unteren Saar, ein einzigartiges ökologisches Kleinod in Rheinland-Pfalz. Schutzziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der vielfältigen Ökosysteme: Dazu gehören Fließ- und Stillwasserzonen, seltene Wasserpflanzengesellschaften, Quellhorizonte sowie naturnahe Uferbereiche mit Hochstauden und Uferweidengebüschen. Es umfasst zudem vitale Flussauenwälder, ausgedehnte Röhrichte, Großseggenriede sowie dynamische Kies- und Sandbänke. Diese abwechslungsreichen Biotope dienen als unverzichtbare Rückzugsorte für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Dieser ökologisch bedeutsame Flussabschnitt blieb während des Saarausbaus in den 1980er Jahren weitgehend unberührt, da ein Schifffahrtskanal den Verkehr umleitete und so den ursprünglichen Flusslauf schützte. Als Teil des größeren FFH-Gebiets „Serriger Bachtal und Leuk und Saar“ spielt der Saarbogen eine wesentliche Rolle im regionalen Biotopverbund und der Artenvielfalt, wobei ein ökologisch ausreichender Durchfluss technisch und rechtlich gesichert ist. Entdecken Sie diese einzigartige Flusslandschaft und ihre reiche Biodiversität.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.

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Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.

Verboten ist es die Ufer der Saar im Bereich der Buhnenfelder vor Wiltingen (Fluss-km 3,9 bis 4,7) einschließlich der Buhnen im Bereich des Naturdenkmals Nr. 13 „Weiße Seerosen“ (Fluss-km 2,8 bis 3,3) des Naturdenkmalbuches des Kreises Saarburg in einem Streifen von 5 Metern Breite zu betreten

Radaktivitäten

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Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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