Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Wildweiberhäuschen“ ist eines der ältesten Naturschutzgebiete in Hessen und umfasst den namensgebenden Felsen „Wildweiberhäuschen“, die ihn umgebenen naturnahen und artenreichen Laubwälder, magere Wiesen und brache Grünlandstandorte sowie das naturnahe Bachauensystem des Aubaches. Von herausragender Bedeutung ist der Kalkfelsen, der sich 30 Meter aus dem Bachtal in die Höhe schiebt. An seiner Bildung waren vor allem Kalkschalen von Meerestieren und Korallen beteiligt. In eiszeitlichen Lößlehm-Schichten konnten unzählige Knochenreste von einer beeindruckenden Tierwelt mit Höhlenbären, Rentieren, Moor- und Alpenschneehühnern gefunden werden. Kulturelle Funde belegen außerdem die menschliche Besiedlungsgeschichte von der Altsteinzeit bis ins Mittelalter. Neben der paläontologischen und kulturhistorischen Bedeutung ist der Felsen auch Wuchsort zahlreicher, teils seltener Moose, Flechten und Farne. Ein alter Stollen unter dem Felsen dient darüber hinaus mehreren streng geschützten Fledermausarten als frostfreies Winterquartier. Entlang des Bachtales gedeihen auf blütenreichen, frischen bis feuchten Grünlandstandorten botanische Raritäten, wie der Blaue Eisenhut und die Trollblume. Hier findet auch eine artenreiche Schmetterlingslebensgemeinschaft geeigneten Lebensraum.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 22,95ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 33d023c8-4836-4807-8deb-6edaa2af5b84 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Fischerei vom linken Ufer des Aubaches aus in der Zeit vom 16. Juli bis 31. Januar ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Wildweiberhäuschen § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
12. Dezember 1985